BKK exklusiv

Vorsorge- und Präventionsbonus

Die BKK exklusiv bietet für ihre Versicherten zwei Gesundheitsboni an. Den Vorsorgebonus und den Präventionsbonus. Jeder dieser Boni kann für sich allein erworben werden. Die genauen Voraussetzungen und Inhalte des jeweiligen Bonus finden Sie untenstehend. Das jeweilige ausgefüllte Bonusheft muss spätestens bis zum 31.03 des Folgejahres (für 2023 also bis zum 31.03.2024) bei der BKK exklusiv vorliegen.

Die Bonushefte stehen hier zum Download für Sie bereit:

Vorsorgebonus 2023Präventionsbonus 2023
Der Vorsorgebonus

Sie nehmen im Kalenderjahr die für das jeweilige Lebensalter empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen in Anspruch? Dann belohnt Sie die BKK exklusiv mit einem Bonus.

Für folgende Vorsorgemaßnahmen, die in einem Kalenderjahr durchgeführt werden, erhalten Sie einen Bonus:

  • Check- Up

    Ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung (einmalig ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres, danach alle drei Jahre)

  • Krebsvorsorge Geschlechtsorgane (Frauen) ab 20 Jahren
  • Krebsvorsorge Brust (Frauen) ab 30 Jahren
  • Krebsvorsorge Haut
  • Krebsvorsorge Geschlechtsorgane und Prostata (Männer) ab 45 Jahren
  • Krebsvorsorge Darm ab 50 Jahren
  • Mammographie (Frauen) ab 50 Jahren
  • Screening Bauchaorten-Aneurysma (Männer) ab 65 Jahren
  • Zahnvorsorge
  • Durchgeführte Impfungen
  • Kinderuntersuchung U7 bis zum 24. Lebensmonat
  • Kinderuntersuchung U7a bis zum 36 Lebensmonat
  • Kinderuntersuchung U8 bis zum 48. Lebensmonat
  • Kinderuntersuchung U9 bis zum 64. Lebensmonat
  • Grundschulcheck U10 zwischen 7 und 8 Jahren
  • Schülercheck U11 zwischen 9 und 10 Jahren
  • Jugenduntersuchung J1 zwischen 12 und 14 Jahren
  • Jugenduntersuchung J2 im Alter von 14 bis 16 Jahren
Höhe des Vorsorgebonus

Für bis zu fünf Maßnahmen erhalten Sie je Untersuchung/Impfung 10,00 Euro gutgeschrieben. Bei mehr als fünf nachgewiesenen Maßnahmen wird jede weitere Untersuchung/Impfung mit 5,00 Euro prämiert. Der Nachweis erfolgt durch eine ärztliche Bestätigung im Bonusheft. Der Vorsorgebonus kann unabhängig vom Präventionsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten erreicht werden.

Bis 31.03. des Folgejahres Bonus beantragen

Der Vorsorgebonus ist spätestens bis zum 31.03. des folgenden Jahres für das Kalenderjahr zu beantragen. Wenn Sie Ihre Vorsorgemaßnahmen erfüllt haben, kann der Bonus auch unterjährig eingereicht werden.

Das Bonusheft für den Vorsorgebonus können Sie hier zum Ausdruck herunterladen: Vorsorgebonus 2023

Der Präventionsbonus

Wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit tun und sich gesundheitsbewusst verhalten, erhalten Sie von der BKK exklusiv dafür einen Bonus. Um den Bonus zu erlangen, sind von den fünf unten genannten Maßnahmen mindestens drei Maßnahmen im Kalenderjahr zu erfüllen.

  1. Teilnahme an mindestens einer qualitätsgeprüften Primärpräventionsmaßnahme im Sinne der jeweils geltenden Präventionsrichtlinien nach § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V.
  2. Teilnahme an regelmäßigen Bewegungsangeboten in Sportvereinen.
  3. Teilnahme an sonstigen qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten in qualitätsgesicherten Sport-, Tanz- oder Fitnessstudios.
  4. Ihr Body-Maß-Index liegt altersentsprechend im Normbereich (bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss das Gewicht altersentsprechend im Normbereich gem. den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Adipositas liegen).
  5. Sie sind (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher.

Die Voraussetzungen der ersten drei genannten Maßnahmen sind durch Erklärung des Leistungsanbieters, die Erfüllung des Body-Maß-Index und die Bestätigung als Nichtraucher jeweils mit ärztlicher Bestätigung im Bonusheft nachzuweisen.

Höhe des Präventionsbonus

Bei Erfüllung der Mindestanzahl von drei Maßnahmen erhalten Sie je Maßnahme 10,00 Euro. Der Präventionsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann unabhängig vom Vorsorgebonus erreicht werden.

Bis 31.03. des Folgejahres Bonus beantragen

Der Präventionsbonus ist spätestens bis zum 31.03. des folgenden Jahres für das Kalenderjahr zu beantragen. Wenn Sie Ihre Präventionspunkte erreicht haben, kann der Bonus auch unterjährig eingereicht werden.

Das Bonusheft für den Präventionsbonus können Sie hier zum Ausdruck herunterladen: Präventionsbonus 2023

Umwandlung Bonus in ausgewählte Privatleistungen

Anstelle des im Vorsorge- und / oder Präventionsbonus erworbenen Geldbonus können Sie den Bonus auch als Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten für die Inanspruchnahme von ausgewählten Leistungen aus dem Kalenderjahr des Bonus einsetzen.

Entscheiden Sie sich für die Umwandlung, erhöhen wir Ihren Bonus um 25 %. Der Gesamtzuschuss erfolgt maximal bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten.

Der BKK exklusiv Leistungskatalog für ausgewählte Privatleistungen


  • Brillengläser oder Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- oder Gesundheitsstatus
  • Sport-, Fitness- und Gesundheitskurse (auch online) soweit nicht nach § 12e (Primärprävention) der Satzung der BKK exklusiv zuschussfähig
  • Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio / Tanzstudio
  • Sport- und Fitnessausrüstung (ohne Sportbekleidung)
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
  • Sport- und Gesundheits-Apps
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Gesundheitsleistungen lt. IGeL-Monitor, soweit keine der in § 12 der Satzung der BKK exklusiv zuschussfähigen Leistungen gemäß § 11 Absatz 6 SGB V
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessungen) im Rahmen der Früherkennung
  • Wunschvollnarkose (sofern es sich um keine Leistung nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung handelt)
  • Alternative Wurzelbehandlung (z.B. mit elektrometrischer Längenmessung)
  • Baby-/Kleinkindschwimmen
  • Eltern-Baby-Kurse, zum Beispiel PEKIP®, Delfi®, ElBa®

Die hier aufgeführten Leistungen sind nur dann im Rahmen des Bonus einzubringen, solange die BKK exklusiv nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder ein anderer Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzlich Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.

Erklärung ganz einfach

Sie erklären in Ihrem Bonusheft, dass Sie die Umwandlung in eine oder mehrere der genannten Leistungen wünschen. Fügen Sie einfach die entsprechende Rechnung aus dem Kalenderjahr bei und wir erstatten Ihnen die Rechnung.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.