Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats für den laufenden Monat fällig. Die Zahlung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Einzugsstelle (die jeweilige Krankenkasse) am Fälligkeitstag über die Zahlung verfügen kann (Wertstellung auf dem Konto der Einzugsstelle).
Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so ist ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Beitragsschuld zu erheben. Es handelt sich nicht um eine Ermessenshandlung der Einzugsstelle, sondern eine klar definierte gesetzliche Vorgabe. Bitte achten Sie daher auf die fristgerechte Zahlung oder erteilen uns ein Sepa-Mandat für den Einzug der Beiträge.
Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die BKK exklusiv überweisen Sie bitte auf eines der folgenden Bankkonten:
Kontodaten | HypoVereinsbank | Deutsche Bank |
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Empfänger | BKK exklusiv | BKK exklusiv |
IBAN | DE67 7902 0076 0034 5036 05 | DE11 2507 0070 0024 1125 00 |
BIC | HYVEDEMM455 | DEUTDE2HXXX |
Bank | HypoVereinsbank (HVB) | Deutsche Bank |
Verwendungszweck | Betriebsnummer Bitte geben Sie unbedingt die Betriebsnummer des Arbeitgebers als Verwendungszweck bei der Zahlung an, da ansonsten keine Zuordnung zu dem richtigen Arbeitgeberkonto erfolgen kann. |
Monat | Fälligkeitstag* Drittletzter Bankarbeitstag im Monat |
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Januar 2025 | 29.01.2025 |
Februar 2025 | 26.02.2025 |
März 2025 | 27.03.2025 |
April 2025 | 28.04.2025 |
Mai 2025 | 27.05.2025 |
Juni 2025 | 26.06.2025 |
Juli 2025 | 29.07.2025 |
August 2025 | 27.08.2025 |
September 2025 | 26.09.2025 |
Oktober 2025 | 28.10.2025 |
November 2025 | 26.11.2025 |
Dezember 2025 | 23.12.2025 |
*(an diesem Tag muss der Beitrag dem Konto der BKK exklusiv spätestens wertmäßig gut geschrieben sein)
Sofern Sie die entsprechenden Daten für 2024 noch benötigen, finden Sie diese hier.
Beitragszahlungen aus Versorgungsbezügen sind am 15. des auf die Auszahlung der Versorgungsbezüge folgenden Monats fällig.