BKK exklusiv

Beitragsnachweis

Was ist ein Beitragsnachweis?

Der Arbeitgeber hat seine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einzugsstelle durch elektronische Übermittlung eines Beitragsnachweises nachzuweisen.

Der Beitragsnachweis dient als Beitragsbescheid und muss am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats der Einzugsstelle vorliegen.

Wird kein Beitragsnachweis übermittelt, hat die Einzugsstelle die zu zahlenden Beiträge pflichtgemäß zu schätzen.

Was muss beachtet werden?

Die Beitragsnachweise müssen die Betriebsnummer des Empfängers (hier: BKK exklusiv) enthalten:

Rechtskreis West:22178373

Gibt es wichtige Hinweise?

  1. Bitte geben Sie unbedingt die Betriebsnummer des Arbeitgebers auf dem Beitragsnachweis an, da sonst keine Zuordnung zu dem richtigen Arbeitgeberkonto erfolgen kann.
  2. Als Zahlungsgrund oder auf dem Beitragsnachweis verwenden Sie bitte nur die Betriebsnummer des Arbeitgebers (nicht die Empfänger-Betriebsnummer der BKK exklusiv.) Nur dann kann eine Zuordnung zum Arbeitgeberkonto erfolgen.

Wie lauten die Fälligkeitstage für die Beitragsnachweise?

Die Fälligkeitstage der Beitragsnachweise für das Jahr 2025 lauten wie folgt:

MonatSpäteste Vorlage des Beitragsnachweises
fünftletzter Bankarbeitstag im Monat
Januar 202524.01.2025
Februar 202521.02.2025
März 202525.03.2025
April 202524.04.2025
Mai 202523.05.2025
Juni 202524.06.2025
Juli 202525.07.2025
August 202525.08.2025
September 202524.09.2025
Oktober 202524.10.2025
November 202524.11.2025
Dezember 202519.12.2025

Sofern Sie die entsprechenden Daten für 2024 noch benötigen, finden Sie diese hier.

Wie werden die Beitragsnachweises übermittelt?

Datenfernübertragung

Hinweis: Arbeitgeber ohne eigenes Gehaltsabrechnungsprogramm können mit dem SV-Meldeportal ein kostenfreies Programm für die Erstellung und Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen nutzen. Detaillierte Informationen zu dem Produkt und dem Anwendungsumfeld erhalten Sie unter den folgenden externen Links, die sich in einem neuen Fenster öffnen. Damit verlassen Sie die Seiten der BKK exklusiv:

ITSG
Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH [mehr: www.itsg.de/produkte/sv-meldeportal]

datenaustausch.de
Informationen zum Datenaustausch zwischen Krankenkassen und den Arbeitgebern. [mehr: www.gkv-datenaustausch.de]

Für die Datenübermittlung benötigen Sie die Betriebsnummer des Empfängers (BITMARCK Service GmbH) im Vorlaufsatz der Datenübermittlung: 35382142.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.