Den Datentransfer Ihres Arbeitgebers oder der Rentenversicherung über Ihre gezahlten Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt kennen Sie.
Mit dem Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes sind auch die Krankenkassen seit 2010 verpflichtet Ihre Beitragsdaten der Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Die BKK exklusiv hat die verpflichtenden Meldungen bis zum 28.02. für das Vorjahr an die Finanzbehörde zu melden. Sie erhalten im Nachgang einen steuerrechtlichen Nachweis über die gemeldeten Beträge. Damit haben Sie immer den Überblick, welche Daten dem Finanzamt vorliegen.
Für eine Übergangsreglung in den Jahren 2021 bis 2023 sind Zahlungen aus unseren Bonusprogrammen bis zu 150 Euro im Jahr nicht mehr als Minderung der Beitragslast zu melden. Diese Beträge werden daher derzeit nicht an das Finanzamt gemeldet.
Es sind die Beträge zu melden, die in dem zu meldenden Jahr gezahlt oder erstattet wurden. Das Datum der Zahlung / Erstattung ist entscheidend. So wird ein Beitrag, der im Januar 2023 noch für 2022 gezahlt wurde, dem Jahr 2023 zugeordnet. Gleiches gilt bei Erstattungen (z.B. Bonus oder Wahltarif). Die in 2023 für das Jahr 2022 erfolgte Erstattung ist auch hier dem Jahr 2023 zuzuordnen.
Steuerrechtliche Auskünfte darf die BKK exklusiv nicht erteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, Steuerberater/-innen oder einen Lohnsteuerhilfeverein.