In einer vollstationären Behinderteneinrichtung liegt der Fokus der Arbeit nicht auf der medizinischen Pflege. Im Vordergrund stehen folgende Themen:
Die Behinderteneinrichtung dient folglich dazu, Ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Wenn Ihnen mindestens der Pflegegrad 2 zuerkannt worden ist, können Sie den Zuschuss für eine stationäre Behinderteneinrichtung erhalten.
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten der zugelassenen stationären Einrichtung für Behinderte mit einem pauschalen Betrag von bis zu 266,00 Euro monatlich. Dieser Betrag wird direkt an den zuständigen Sozialleistungsträger überwiesen.
Eine anteilige Inanspruchnahme von Pflegegeld oder Pflegesachleistung ist möglich, wenn ein Pflegebedürftiger zum Beispiel am Wochenende oder in den Ferien Tage in häuslicher Umgebung verbringt.