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Auslandsrenten

Wie erfolgt die Beitragsberechnung bei Renten aus dem Ausland?

Auslandsrenten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Unerheblich ist hinsichtlich der Beitragspflicht, aus welchem Staat ein Versicherter die Rente bezieht, egal ob es sich um einen Staat der Europäischen Union oder um einen anderen Staat handelt.

Von der Beitragspflicht sind vorwiegend Grenzgänger betroffen. Grenzgänger sind Personen, die in Deutschland leben und in einem anderen Staat arbeiten und somit auch dort Rentenanwartschaften erwerben.

Bezieher einer ausländischen Rente sollen keine höheren Beiträge als die Bezieher einer gleich hohen inländischen Rente zahlen. Daraus ergeben sich folgende Beitragssätze für ausländische Renten:

Rente aus dem AuslandBeitragssatz
Beitrag zur Krankenversicherung8,495 %
Beitrag zur Pflegeversicherung (ergänzende Hinweise)
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, darüber hinaus mit anrechenbarem Kind
3,60 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag
für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres
4,20 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit zwei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
3,35 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit drei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
3,10 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit vier Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
2,85 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit fünf oder mehr Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
2,60 %

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie aus einer eventuellen Familienversicherung ausscheiden, sofern Ihre Rente aus dem Ausland im Jahr 2024 die Einkommensgrenze von 505,00 Euro monatlich übersteigt. Wir freuen uns darauf, Sie dann als eigenständiges Mitglied unserer BKK exklusiv begrüßen zu dürfen.

Sollten Sie bereits eine ausländische Rente beziehen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, sofern uns bisher noch kein entsprechender Nachweis vorliegt.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.