Viele Menschen kennen das Problem des Zähneknirschens oder nutzen Ihren Kiefer zum Stressabbau, indem man die Zähne stark zusammenbeißt. Der Kiefer und das Gebiss werden in beiden Fällen intensiv belastet.
Die Zähne bzw. der Zahnhalteapparat kann durch eine sogenannte Aufbissschiene entlastet werden. Zusätzlich wird die Kaumuskulatur entspannt und der Druck auf die Kiefergelenke kann verringert werden.
Folgende Diagnosen begründen die Kostenübernahme einer Aufbissschiene seitens der BKK exklusiv:
Eine Doppelversorgung (zum Beispiel zwei Aufbissschienen für den Oberkiefer) ist nicht möglich. Eine vorzeitige Neuversorgung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie hierzu weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie bitte unsere Kundenberater/-innen aus dem Zahnersatzbereich.
Die entstehenden Kosten rechnet Ihr Zahnarzt – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Möglicherweise werden Ihnen Schienen oder Behandlungen wie zum Beispiel eine Funktionsanalyse/Funktionstherapie angeboten, für die Sie (zusätzlich) die Kosten übernehmen sollen. Hierbei handelt es sich nicht um Kassenleistungen. Eine Erstattung durch uns kann nicht erfolgen.
Die notwendigen Unterlagen werden direkt durch die Zahnarztpraxis bei uns eingereicht. Ihre Praxis wird Sie über den Ablauf informieren.