Sofern Sie als Rentner neben Ihrer gesetzlichen Rente auch Arbeitseinkommen erzielen, ist dieses ebenfalls beitragspflichtig, sofern es aus einer nicht hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit stammt.
Handelt es sich um Arbeitseinkommen aus einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit, ist eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen. In diesen Fällen wäre zum Beispiel eine freiwillige Versicherung denkbar.
Folgende Beitragssätze sind bezüglich des Arbeitseinkommens neben einer gesetzlichen Rente zugrunde zu legen:
Arbeitseinkommen | Beitragssatz |
---|---|
Beitrag zur Krankenversicherung | 16,99 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung (ergänzende Hinweise) | |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, darüber hinaus mit anrechenbarem Kind | 3,60 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres | 4,20 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit zwei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 3,35 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit drei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 3,10 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit vier Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 2,85 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit fünf oder mehr Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 2,60 % |
Sofern Ihr Arbeitseinkommen die monatliche Freigrenze von 187,25 Euro im Jahr 2025 nicht übersteigt, sind keine Beiträge zu berechnen, es sei denn, Sie beziehen neben Rente und Arbeitseinkommen einen Versorgungsbezug. Überschreitet Ihr Arbeitseinkommen allein oder zusammen mit dem Versorgungsbezug jedoch die Freigrenze ist der volle Betrag des Arbeitseinkommens zu verbeitragen.
Es gibt verschiedenste Fallkonstellationen, die hier nicht alle abgebildet sind. Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versicherungsbereich, um Ihre persönliche Situation zu besprechen.