Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber ihre Kosten für entstandene Krankheits- und Mutterschaftsfälle erstattet bekommen. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Umlage) und dem Ausgleichsverfahren bei Mutterschaft (U2-Umlage).
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