Damit Sie möglichst ein Leben lang gesund bleiben, konzentrieren wir uns insbesondere auch auf solche Maßnahmen, die der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten seit der Geburt an bis ins hohe Alter dienen.
Neben den gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen erstatten wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für weitere privatärztliche Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.
Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr bietet Ihnen die BKK exklusiv die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 .
Mit dem Übergang vom Kind zur/zum Jugendlichen bietet Ihnen die BKK exklusiv für Jugendliche zwischen dem 7. und 17. Lebensjahr die Jugend-Gesundheitsuntersuchungen.
Die BKK exklusiv übernimmt für Versicherte jeden Alters die Zahnvorsorgeuntersuchungen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Es ist mehr als nur eine Binsenweisheit, dass die Heilungschancen bei den meisten Erkrankungen umso mehr steigen, je früher sie erkannt werden. Deshalb bietet Ihnen die BKK exklusiv umfassende Leistungen im Rahmen der Krebsvorsorgerichtlinien an.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Gesundheit auf den Prüfstand zu stellen und sich bei Bedarf durch rechtzeitige Behandlung vor den oft schlimmen Folgen von Erkrankungen zu schützen.
Für Frauen werden folgende Krebsvorsorgeuntersuchungen – für Sie ganz einfach und unkompliziert – über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet:
Altersgrenzen | Krebsvorsorge für Frauen | Intervalle |
---|---|---|
Ab einem Alter von 20-34 Jahren | Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs (beim Frauenarzt) | Jedes Jahr |
Ab einem Alter von 35 Jahren | Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs (beim Frauenarzt) | Alle 3 Jahre |
Ab einem Alter von 30 Jahren | Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (beim Frauenarzt) | Jedes Jahr |
Ab einem Alter von 35 Jahren | Hautkrebsvorsorgeuntersuchung | Alle 2 Jahre |
Ab einem Alter von 50 Jahren | Darmkrebsvorsorge | Jedes Jahr |
Ab einem Alter von 50 Jahren bis 69 Jahren | Mammographie-Screening | Alle 2 Jahre |
Ab einem Alter von 55 Jahren | Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen | Wahlweise alle 2 Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder im Abstand von 10 Jahren zwei Darmspiegelungen |
Männer können folgende Krebsvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und diese werden ebenfalls – für Sie ganz einfach und unkompliziert – über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet:
Altersgrenzen | Krebsvorsorge für Männer | Intervalle |
---|---|---|
Ab einem Alter von 35 Jahren | Hautkrebsvorsorgeuntersuchung | Alle 2 Jahre |
Ab einem Alter von 45 Jahren | Krebsvorsorgeuntersuchung (beim Hausarzt, Internisten oder Urologen) | Jedes Jahr |
Ab einem Alter von 50 Jahren | Darmkrebsvorsorge | Jedes Jahr |
Ab einem Alter von 55 Jahren | Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen | Wahlweise alle 2 Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder im Abstand von 10 Jahren zwei Darmspiegelungen |
Neben den gesetzlich festgelegten Vorsorgeuntersuchungen erstattet Ihnen die BKK exklusiv im Zuge der Extraleistungen weitere Vorsorgeleistungen.