Sie wollen ein sicheres Gefühl? Dann übernehmen wir die Kosten. Früherkennung beginnt bei der BKK exklusiv nämlich nicht erst im Säuglingsalter, sondern bereits während der Schwangerschaft.
Mit unserem „Storchenkonto“ erhalten Sie als schwangere Versicherte ein Guthaben in Höhe von 600,00 Euro je Schwangerschaft für ergänzende schwangerschaftsbezogene Leistungen, die zu den Privatleistungen zählen. Wählen Sie aus unterschiedlichen Bereichen, die für Sie individuell passenden Leistungen aus. Sie entscheiden selbst, in welche Extras Sie investieren wollen. Das Guthaben aus dem „Storchenkonto“ können Sie für folgende Leistungen nutzen:
Ein zusätzlicher Hinweis:
Bis zum 30. Juni 2022 hatten wir im Rahmen unseres „Storchenkontos“ auch Ultraschalluntersuchungen (3D/4D-Ultraschall, Fein-Ultraschall oder Organ-Ultraschall in der 20. - 22. Schwangerschaftswoche) für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhten medizinischen Risiko, hinsichtlich körperlicher Fehlbildungen des ungeborenen Kindes, bezuschusst / erstattet. Leider hatte uns jedoch unsere Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), dazu aufgefordert, diese – aus unserer Sicht – sinnvolle zusätzliche Leistung aus unserer Satzung herauszustreichen. Wir bedauern dies sehr, jedoch sind wir als gesetzliche Krankenkasse an die Weisungen unserer oben genannten Aufsichtsbehörde gebunden.
Qualität ist wichtig:
Wir möchten sicherstellen, dass eine qualifizierte Behandlung erfolgt, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist eine Kostenübernahme nur möglich, wenn die Leistung durch einen zugelassenen bzw. berechtigten Leistungserbringer erfolgt. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Leistungserbringer die erforderlichen Bedingungen erfüllt, helfen wir Ihnen gerne weiter.