BKK exklusiv

Das "Storchenkonto"

Fit und gesund durch die Schwangerschaft

Sie wollen ein sicheres Gefühl? Dann übernehmen wir die Kosten. Früherkennung beginnt bei der BKK exklusiv nämlich nicht erst im Säuglingsalter, sondern bereits während der Schwangerschaft.

600,00 Euro Guthaben für Privatleistungen

Mit unserem „Storchenkonto“ erhalten Sie als schwangere Versicherte ein Guthaben in Höhe von 600,00 Euro je Schwangerschaft für ergänzende schwangerschaftsbezogene Leistungen, die zu den Privatleistungen zählen. Wählen Sie aus unterschiedlichen Bereichen, die für Sie individuell passenden Leistungen aus. Sie entscheiden selbst, in welche Extras Sie investieren wollen. Das Guthaben aus dem „Storchenkonto“ können Sie für folgende Leistungen nutzen:

  • Hebammenrufbereitschaft
  • Geburtsvorbereitungskurse für eine Begleitperson
  • Zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchungen
    • Nicht-invasive Pränataltests (NIPT)
    • B-Streptokokken-Test
    • Antikörper auf Ringelröteln
    • Antikörper Windpocken
    • Toxoplasmose-Test
    • Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest)
  • Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die aufgrund der Schwangerschaft eingenommen werden und die vom Arzt auf Privatrezept verordnet wurden. Das Arzneimittel ist in einer Apotheke oder dem zulässigen Versandhandel zu beziehen.
  • Individuelle Beratungsleistungen im Rahmen der Mutterschaft durch Hebammen und Entbindungspfleger
    • zusätzliche medizinisch erforderliche Still- und Ernährungsberatungen
    • ergänzende Beratungen zur schädlichen Wirkung von Nikotin- und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
    • Beratung zur Wahl der Entbindungsart, des Geburtsortes und möglicher daraus resultierender Vorteile und Risiken
    • Beratungen zum Umgang mit und der Pflege des Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten als Grundlage für eine gesunde Entwicklung des Kindes
    • Beratungen zur Intensivierung der Eltern-Kind-Beziehung zur Erzielung positiver Wirkungen auf Verdauung, Schlaf und Immunsystem bei unruhigen Säuglingen.

Ein zusätzlicher Hinweis:
Bis zum 30. Juni 2022 hatten wir im Rahmen unseres „Storchenkontos“ auch Ultraschalluntersuchungen (3D/4D-Ultraschall, Fein-Ultraschall oder Organ-Ultraschall in der 20. - 22. Schwangerschaftswoche) für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhten medizinischen Risiko, hinsichtlich körperlicher Fehlbildungen des ungeborenen Kindes, bezuschusst / erstattet. Leider hatte uns jedoch unsere Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), dazu aufgefordert, diese – aus unserer Sicht – sinnvolle zusätzliche Leistung aus unserer Satzung herauszustreichen. Wir bedauern dies sehr, jedoch sind wir als gesetzliche Krankenkasse an die Weisungen unserer oben genannten Aufsichtsbehörde gebunden.

So einfach funktioniert das „Storchenkonto“

  1. Die Privatrechnung über die in Anspruch genommene Leistung begleichen Sie zunächst selbst.
  2. Anschließend reichen Sie eine spezifische Rechnung bei uns ein. Sie können uns die Rechnungen gerne sofort nach der Inanspruchnahme der Leistung einreichen. Es ist nicht notwendig, die Belege zu sammeln.
  3. Wir überweisen Ihnen den Rechnungsbetrag bis zur Gesamtsumme von 600,00 Euro auf Ihr Konto.

Qualität ist wichtig:
Wir möchten sicherstellen, dass eine qualifizierte Behandlung erfolgt, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist eine Kostenübernahme nur möglich, wenn die Leistung durch einen zugelassenen bzw. berechtigten Leistungserbringer erfolgt. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Leistungserbringer die erforderlichen Bedingungen erfüllt, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.