Der Wechsel zur BKK exklusiv ist ganz einfach. Entweder Sie füllen online Ihre Mitgliedserklärung aus oder Sie nutzen die am Bildschirm ausfüllbare Mitgliedserklärung, welche Sie abspeichern und dann an info@bkkexklusiv.de senden oder über den Chat uploaden. Zu beachten ist eventuell eine Bindungsfrist zur bisherigen Krankenkasse von 12 Monaten. Der Wechsel ist zum 01. des Monats möglich, der auf das Ende des übernächsten Kalendermonats folgt. Bitte beachten Sie, dass für den Beginn dieser Frist der Eingang Ihrer Wahlerklärung bei der BKK ausschlaggebend ist.
In bestimmten Fällen ist die sofortige Wahl möglich (siehe Direkte Wahl der BKK exklusiv).
Wir freuen uns darauf Sie und Ihre Familienangehörigen als Versicherte begrüßen zu können.
Beispiele:
Mitgliedserklärung zur BKK exklusiv innerhalb folgender Zeiträume | Ende der Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse | Beginn der Mitgliedschaft bei der BKK exklusiv |
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01.12.2023 - 31.12.2023 | 29.02.2024 | 01.03.2024 |
01.01.2024 - 31.01.2024 | 31.03.2024 | 01.04.2024 |
01.02.2024 - 29.02.2024 | 30.04.2024 | 01.05.2024 |
Sie erhalten von uns eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft und gegebenenfalls eine Anforderung eines Lichtbildes für die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte. Rechtzeitig in dem Monat vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre Gesundheitskarte und die Gesundheitskarten eventuell mitversicherter Angehöriger.
Es gibt drei Fallkonstellationen, in denen Sie die BKK exklusiv sofort wählen können.
Treffen Sie Ihre Entscheidung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beginn Ihrer neuen Beschäftigung, Ihres Rentenbeginns, Ihres Leistungsbezuges durch die Agentur für Arbeit u.a., teilt die BKK exklusiv Ihrer bisherigen Kasse mit, dass eine Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt besteht.
Sofern Sie bislang privat krankenversichert sind und zum Beispiel durch Aufnahme einer Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden, ist der Wechsel zur BKK exklusiv zum Beginn dieser Versicherungspflicht möglich (gegebenenfalls sind hierbei Altersgrenzen zu beachten).
Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag können Sie ebenfalls zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass die Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der privaten Versicherung eingegangen sein muss. Sie erhalten in diesen Fällen von unserer BKK einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrem privaten Krankenversicherer.
Sie überzeugen ein Neumitglied – wir belohnen Sie mit einer Prämie, so macht Werbung mehrfach Freude. Laden Sie einfach hier unser entsprechendes Formular herunter:
Wir freuen uns darauf, Sie als neues Mitglied der BKK exklusiv begrüßen zu dürfen.