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Arbeitnehmer/innen in Pflegezeit

Pflegezeit

Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie sich während der Pflegezeit bis zu sechs Monate nur teilweise von der Arbeit freistellen lassen, bleiben Sie in der Regel weiter als Arbeitnehmer/in versichert. Für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich also nichts.

Lassen Sie sich voll von der Arbeit freistellen, müssen Sie sich selbst krankenversichern. Möglich sind eine Familienversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung, für die die Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen einen Beitragszuschuss zahlt.

Arbeitslosenversicherung

Waren Sie unmittelbar vor Beginn der Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, übernimmt die Pflegekasse Ihres Angehörigen in der Pflegezeit Ihre Beiträge.

Rentenversicherung

Die Pflegezeit kann als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung gewertet werden. Während Ihrer Familienpflegezeit bleiben Sie weiterhin versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Ihre Beiträge werden aus dem reduzierten Gehalt in der Pflegephase inklusive des Wertguthabens berechnet. Sind Sie versicherungsfrei und fallen durch Ihr reduziertes Entgelt unter die Versicherungspflichtgrenze, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Nähere Informationen zur Unterstützung der Pflegepersonen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.