BKK exklusiv

Arbeitnehmer/innen in Elternzeit

Elternzeit

Als pflichtversicherte Arbeitnehmer/in bleiben Sie beitragsfrei bei der BKK exklusiv versichert, solange Sie Elternzeit in Anspruch nehmen. Ihr Beschäftigungsverhältnis muss in dieser Zeit weiterbestehen. Falls Sie während Ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, können jedoch Beiträge für die Teilzeitarbeit anfallen.

Das gilt auch, wenn Sie freiwillig versicherte/r Arbeitnehmer/in sind und Sie, wären Sie nicht als Arbeitnehmer/in selbst Mitglied, einen Anspruch auf Familienversicherung hätten.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.