Üben Sie eine Beschäftigung innerhalb des sogenannten Übergangsbereiches aus, also mit einem Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro (bis 30.09.2022 zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro; bis 31.12.2022 zwischen 520,01 Euro und 1.600,00 Euro ), berechnet sich der Anteil für Sie aus einem nach einer besonderen Formel errechneten Arbeitsentgelt. Diese besondere Regelung soll die Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich entlasten.
Näheres zur Berechnung im Übergangsbereich finden Sie im Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung.
Aus den gezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung ergibt sich später die Höhe der Rentenansprüche. Seit dem 01.07.2019 werden die sogenannten Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt, obwohl die betreffenden Arbeitnehmer/-innen Rentenversicherungsbeiträge aus einem geringeren Entgelt zahlen. Daraus folgt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/-innen nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen.