BKK exklusiv

Freiwillig Versicherte

Beschäftigte mit Einkünften über der Versicherungspflichtgrenze

Überschreitet Ihr Arbeitsentgelt die gültige Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung,
2023: 5.550,00 Euro monatlich; 66.600,00 Euro jährlich,
2024: 5.775,00 Euro monatlich; 69.300,00 Euro jährlich,
sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Sie können sich jedoch als freiwilliges Mitglied in der BKK exklusiv weiter versichern. Die Berechnung und Abführung der Beiträge übernimmt auch in diesem Fall in der Regel Ihr Arbeitgeber.

Sie können aber auch als Selbstzahler Ihre Beiträge bezahlen. In diesem Fall erhalten Sie die Beiträge von Ihrem Arbeitgeber inklusive seines Zuschusses ausbezahlt.

Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Sie weiterhin versicherungspflichtig. Für diese Zweige besteht eine solche Grenze nicht.

Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Sie hier

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.