Bei der BKK exklusiv sind Sie und Ihre Familie in den allerbesten Händen. Wir bieten Ihnen Schutz und Gesundheitsfürsorge von der Geburt an ohne zusätzlichen Beitrag für Ihre mitversicherten Angehörigen.
Es können grundsätzlich folgende Angehörige die kostenfreie Familienversicherung in Anspruch nehmen:
*Eine Familienversicherung für Stief- und Enkelkinder ist möglich, wenn diese mit dem Mitglied in einem Haushalt leben. Sofern Stief- oder Enkelkinder zu Studienzwecken eine Wohnung am Studienort haben, sie aber daneben weiter in die Familiengemeinschaft eingebunden sind, ist ebenfalls eine Familienversicherung möglich.
Kinder sind grundsätzlich bis zu folgenden Altersgrenzen beitragsfrei mitversichert:
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur Berechnung der Altersgrenzen:
Kind geboren am: 20.01.2010 |
---|
Vollendung des 18. Lebensjahres am: 19.01.2028 |
Vollendung des 23. Lebensjahres am: 19.01.2033 |
Vollendung des 25. Lebensjahres am: 19.01.2035 |
Sowohl für Ehegatten/Lebenspartner als auch für Kinder müssen folgende Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung vorliegen:
Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist ausgeschlossen, wenn folgende drei Ausschlusskriterien gegeben sind:
Des Weiteren ist eine Familienversicherung für Ehefrauen für die Dauer der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz und der Elternzeit nicht möglich, wenn sie zuvor nicht gesetzlich krankenversichert gewesen ist. Für alle anderen (werdenden) Mütter besteht natürlich unter den oben genannten Voraussetzungen die kostenfreie Familienversicherung.
Bei der BKK exklusiv sind Ihre Angehörigen ebenfalls in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn sie die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Krankenversicherung erfüllen.
Damit die beitragsfreie Familienversicherung besteht, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, da einige Angaben erforderlich sind.
Soll die Familienversicherung erstmals beginnen, sind die Angehörigen, die mitversichert werden sollen, schriftlich bei uns anzumelden. Dafür stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular (Familienfragebogen) zur Verfügung.
Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht, in welchen Fallkonstellationen wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen:
Fallbeschreibung | Nachweise |
---|---|
Sie haben geheiratet? | Heiratsurkunde |
Sie haben Nachwuchs bekommen? | Geburtsurkunde |
Ihr Kind hat das 23. Lebensjahr vollendet? | Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung |
Der Familienname Ihrer Angehörigen weicht von Ihrem ab? | Personenstandsurkunde (zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde) |
Ihre Angehörigen haben eigene Einkünfte? | Einkommensnachweise |
Ihr Ehegatte ist nicht gesetzlich krankenversichert | Einkommensnachweise |
Die bestehende beitragsfreie Familienversicherung endet grundsätzlich
Endet die Familienversicherung durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder den Beginn einer Ausbildung, beginnt eine eigene Mitgliedschaft.
Erreichen Kinder die Altersgrenze und studieren, so werden sie in der Krankenversicherung der Studenten zum günstigen Studentenbeitrag weiterversichert.
Liegen diese oder ähnliche Sachverhalte nicht vor, so schließt sich nahtlos an die Familienversicherung eine freiwillige Krankenversicherung an, um Ihren Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nicht vorliegt.
In allen Fällen ist die BKK exklusiv auch nach dem Ende der Familienversicherung Ihre 1. Wahl.