BKK exklusiv

Familienversicherung

Kostenfrei mitversichert

Bei der BKK exklusiv sind Sie und Ihre Familie in den allerbesten Händen. Wir bieten Ihnen Schutz und Gesundheitsfürsorge von der Geburt an ohne zusätzlichen Beitrag für Ihre mitversicherten Angehörigen.

Welche Angehörigen werden familienversichert?

Es können grundsätzlich folgende Angehörige die kostenfreie Familienversicherung in Anspruch nehmen:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
    (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • Kinder
    • Leibliche Kinder
    • Adoptivkinder
    • Pflegekinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Adoptivpflegekinder, für deren Unterhalt Sie überwiegend aufkommen
    • Stiefkinder, für deren Unterhalt Sie überwiegend aufkommen*
    • Enkelkinder, für deren Unterhalt Sie überwiegend aufkommen*

*Eine Familienversicherung für Stief- und Enkelkinder ist möglich, wenn diese mit dem Mitglied in einem Haushalt leben. Sofern Stief- oder Enkelkinder zu Studienzwecken eine Wohnung am Studienort haben, sie aber daneben weiter in die Familiengemeinschaft eingebunden sind, ist ebenfalls eine Familienversicherung möglich.

Wie lauten die Altersgrenzen für Kinder?

Kinder sind grundsätzlich bis zu folgenden Altersgrenzen beitragsfrei mitversichert:

  • Bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, unentgeltlicher Berufsausbildung oder Bundesfreiwilligendienst befinden (mit Verlängerung um die Zeit der Freiwilligendienste, zum Beispiel soziales bzw. ökologisches Jahr)
  • Ohne Altersgrenze, wenn sie wegen einer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und sie zu einem Zeitpunkt der Behinderung familienversichert waren

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur Berechnung der Altersgrenzen:

Kind geboren am: 20.01.2010
Vollendung des 18. Lebensjahres am: 19.01.2028
Vollendung des 23. Lebensjahres am: 19.01.2033
Vollendung des 25. Lebensjahres am: 19.01.2035
Welche Voraussetzungen müssen für eine kostenfreie Familienversicherung vorliegen?

Sowohl für Ehegatten/Lebenspartner als auch für Kinder müssen folgende Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung vorliegen:

  • Sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
  • Sie sind nicht versicherungspflichtig oder freiwillig versichert
    (außer Studenten und Praktikanten)
  • Sie sind nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit
    (außer bei geringfügiger Beschäftigung)
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig
  • Sie haben kein Gesamteinkommen, das regelmäßig in 2024 im Monat 505,00 Euro (2023 = 485,00 Euro) übersteigt. Wird Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt, gilt die Grenze von 538,00 Euro.
Wann ist die Familienversicherung ausgeschlossen?

Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist ausgeschlossen, wenn folgende drei Ausschlusskriterien gegeben sind:

  • Mit den Kindern verwandte Ehegatten sind nicht gesetzlich krankenversichert
  • und das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen überschreitet die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: monatlich 5.775,00 Euro; 2023: monatlich 5.550,00 Euro)
  • und das Gesamteinkommen ist höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich krankenversicherten Ehepartners.

Des Weiteren ist eine Familienversicherung für Ehefrauen für die Dauer der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz und der Elternzeit nicht möglich, wenn sie zuvor nicht gesetzlich krankenversichert gewesen ist. Für alle anderen (werdenden) Mütter besteht natürlich unter den oben genannten Voraussetzungen die kostenfreie Familienversicherung.

Sind meine Familienangehörigen auch pflegeversichert?

Bei der BKK exklusiv sind Ihre Angehörigen ebenfalls in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn sie die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Krankenversicherung erfüllen.

Welche Angaben benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Damit die beitragsfreie Familienversicherung besteht, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, da einige Angaben erforderlich sind.

Soll die Familienversicherung erstmals beginnen, sind die Angehörigen, die mitversichert werden sollen, schriftlich bei uns anzumelden. Dafür stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular (Familienfragebogen) zur Verfügung.

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht, in welchen Fallkonstellationen wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen:

FallbeschreibungNachweise
Sie haben geheiratet?Heiratsurkunde
Sie haben Nachwuchs bekommen?Geburtsurkunde
Ihr Kind hat das 23. Lebensjahr vollendet?Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
Der Familienname Ihrer Angehörigen weicht von Ihrem ab?Personenstandsurkunde
(zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde)
Ihre Angehörigen haben eigene Einkünfte?Einkommensnachweise
Ihr Ehegatte ist nicht gesetzlich krankenversichertEinkommensnachweise
Wann endet die Familienversicherung?

Die bestehende beitragsfreie Familienversicherung endet grundsätzlich

  • mit dem Ende der Mitgliedschaft der/des Hauptversicherten oder mit Beginn einer eigenen Mitgliedschaft.
  • mit dem Tag der Rechtskraft von Scheidung oder Aufhebung der Ehe/Lebenspartnerschaft.
  • mit dem Erreichen der Altersgrenzen bei Kindern.
  • mit Überschreiten der Einkommensgrenzen bei allen Personenkreisen.
Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung?

Endet die Familienversicherung durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder den Beginn einer Ausbildung, beginnt eine eigene Mitgliedschaft.

Erreichen Kinder die Altersgrenze und studieren, so werden sie in der Krankenversicherung der Studenten zum günstigen Studentenbeitrag weiterversichert.

Liegen diese oder ähnliche Sachverhalte nicht vor, so schließt sich nahtlos an die Familienversicherung eine freiwillige Krankenversicherung an, um Ihren Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nicht vorliegt.

In allen Fällen ist die BKK exklusiv auch nach dem Ende der Familienversicherung Ihre 1. Wahl.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.